Sehr geehrter Kunde,
die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen als Kunde und uns als
Reisebüro (Reisevermittler) zu Stande kommenden Geschäftsbesorgungsvertrages
(Reisevermittlungsvertrag). Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften
der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus.
1 Vertragsschluss
1.1 Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Erteilung des
Vermittlungsauftrags kommt zwischen Ihnen und uns der Reisevermittlungsvertrag als
Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.
1.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt der
Reisevermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese
Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
1.3 Für Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung
gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dessen
Reise- oder Geschäftsbedingungen.
2 Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise
2.1 Unsere vertragliche Leistungspflicht besteht, nach Maßgabe dieser
Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags
notwendigen Handlungen entsprechend Ihrem Buchungsauftrag und der hier unmittelbar
zugehörigen Beratung, sowie der Abwicklung Ihrer Buchung, insbesondere der Übergabe der
Reiseunterlagen, soweit Ihnen diese nicht nach den mit dem jeweils vermittelten
Reiseunternehmen getroffenen Vereinbarungen direkt übermittelt werden.
2.2 Wir sind berechtigt, von Ihren Buchungsvorgaben abzuweichen, wenn wir nach den
Umständen davon ausgehen dürfen, dass Sie die Abweichung billigen würden. Dies gilt nur
insoweit, als es uns nicht möglich ist, Sie zuvor von der Abweichung zu unterrichten und
Ihre Entscheidung zu erfragen, insbesondere wenn die hierdurch bedingte zeitliche
Verzögerung die Durchführung Ihres unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährden
oder unmöglich machen würde.
2.3 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haften wir im Rahmen des Gesetzes und
der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die
korrekte Weitergabe der Information an Sie. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen
Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen
Vereinbarung zustande. Wir können daher für die Richtigkeit erteilter Auskünfte gemäß
§ 676 BGB nicht haften, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen
wurde.
2.4 Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet, den jeweils billigsten
Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.
3 Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
3.1 Wir unterrichten Sie über Einreise- und Visabestimmungen, soweit uns hierzu von Ihnen
ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist.
3.2 Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann,
wenn besondere uns bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis
erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen)
nicht bereits in einem Ihnen vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.
3.3 Im Falle einer nach den vorstehenden Bestimmungen begründeten Informationspflicht
können wir ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, dass Sie und Ihre
Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine persönlichen Besonderheiten
(z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.
3.4 Entsprechende Hinweispflichten unsererseits beschränken sich auf die Erteilung von
Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen,
branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer
Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Insofern haben wir ohne ausdrückliche
diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nachforschungspflicht. Wir können unsere
Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass wir Sie auf die Notwendigkeit einer eigenen,
speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweisen.
3.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über
Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich
gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen durch Sie und Ihre Mitreisenden.
3.6 Wir sind verpflichtet, Sie darüber zu informieren, ob die Ihnen vermittelten
Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Eine weitergehende
Verpflichtung bezüglich des Umfangs, des Deckungsschutzes und der Versicherungsbedingungen
von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige
ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Soweit Reiseversicherungen ausdrücklich
Gegenstand der Vermittlung sind, haben wir insoweit keine Informationspflicht, als Sie
sich aus Ihnen übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten
Reiseleistung oder aus den Versicherungsunterlagen des Versicherers über die
Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten können.
3.7 Zur Beschaffung von Visa oder sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher
Dokumente sind wir ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet.
Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages können wir ohne besondere Vereinbarung
die Erstattung der uns entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten
und - in Eilfällen - für Kosten von Botendiensten oder einschlägigen Serviceunternehmen
verlangen. Wir können für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese
vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung
geschuldet war.
3.8 Wir haften nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für deren
rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten
Zugang maßgeblichen Umstände von uns schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
4 Vermittlung von Reiseleistungen
Für die Buchung und Durchführung der Ihnen von uns vermittelten Reiseleistungen gelten
ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des von uns jeweils
benannten Leistungsträgers (Reiseveranstalter, Fluggesellschaft, Bahnunternehmen, Hotelier,
Mietwagenunternehmen, Reeder, Event-Veranstalter und Reiseversicherer), auf die wir
anlässlich der Buchung gesondert hinweisen. In aller Regel finden Sie die Allgemeinen
Reisebedingungen in dem Prospekt oder Katalog des Veranstalters vollständig abgedruckt.
Bei Buchungen, die Sie fernmündlich, fernschriftlich oder per E-Mail vornehmen,
verzichten Sie ausdrücklich auf die Möglichkeit, vom Inhalt der Allgemeinen
Reisebedingungen vorab Kenntnis zu nehmen; in diesem Fall erhalten Sie diese unmittelbar
vom Reiseveranstalter oder auf Verlangen vom Reisebüro übersandt. Bei Flug- und
Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder
auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife
(zum Beispiel: Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) Flugpassage,
Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn/Tarifverzeichnis (Tfv) Personenverkehr).
5 Vermittlung von Flugscheinen von Linienflugverkehrsgesellschaften
5.1 Mit den Linienfluggesellschaften sind wir auf der Grundlage besonderer
vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines
Agenturverhältnisses verbunden.
5.2 Bei der Vermittlung eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft werden wir
Ihnen gegenüber ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages zwischen
Ihnen und der jeweiligen Fluggesellschaft tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung haben
wir sowohl Ihnen gegenüber als auch gegenüber der Fluggesellschaft vertragliche und
gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
5.3 Uns als Reisevermittler trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung
bezüglich der Ihnen vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung unsererseits aus
einer schuldhaften Verletzung unserer Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon
unberührt.
5.4 Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern
und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) Nettopreise der
Fluggesellschaften und beinhalten keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der
Fluggesellschaft für unsere Tätigkeit als Reisevermittler. Die Entgelte für unsere
Vermittlungstätigkeit und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit der Flugbuchung
werden von uns separat ausgewiesen. Sie ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes
vereinbart ist, aus den Ihnen insbesondere durch Aushang in unseren Geschäftsräumen bekannt
gegebenen und vereinbarten Entgelten. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des
Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme ziehen wir die von der Fluggesellschaft hierfür
geforderten Entgelte ein.
5.5 Wir sind als Reisevermittler von der Fluggesellschaft mit dem Inkasso des
Flugpreises und sonstiger von der Fluggesellschaft zu fordernden Entgelte beauftragt und
haften dieser gegenüber für die Zahlung. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls
erfolgende Vergütung der Fluggesellschaft an uns ist ohne Einfluss auf den von Ihnen zu
entrichtenden Preis.
5.6 Wir können Forderungen der Fluggesellschaft im eigenen Namen gerichtlich und
außergerichtlich geltend machen.
5.7 Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft gelten die
gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und -
soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar - unmittelbar, wie inländische gesetzliche
Bestimmungen, die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens. Ergänzend gelten die
Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
6 Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
6.1 Wir sind berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen
der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese entsprechende Anzahlungsbestimmungen
enthalten. Weitergehende Anzahlungen können wir unter Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen insbesondere des § 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei
Pauschalreisen), erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen
wurde.
6.2 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet entsprechend den Vorgaben des
vermittelten Reiseunternehmens uns gegenüber aus dem Agenturvertrag, den Preis der
vermittelten Leistung ganz oder teilweise für Sie zu verauslagen. Bei Pauschalreisen ist
hierfür Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheins gemäß
§ 651k BGB geschieht.
6.3 Die Regelung in Ziffer 6.2 gilt entsprechend für Stornokosten
(Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete
Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.
6.4 Wir können Ersatz der uns für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen,
soweit dies vereinbart ist oder wir solche Aufwendungen den Umständen nach für
erforderlich halten durften. Unser Anspruch auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen
an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige Zahlungen, soweit
diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer 6.2 und 6.3 erfolgt sind.
6.5 Unserem Aufwendungsersatzanspruch können Sie keine Ansprüche gegenüber dem
vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des
vermittelten Vertrages entgegenhalten, uns zwar weder im Wege der Zurückbehaltung noch
durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, wenn wir das Entstehen solcher Ansprüche durch eine
schuldhafte Verletzung unserer eigenen Vertragspflichten verursacht oder mitverursacht
haben oder Ihnen gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche
haften.
7 Selbstständige Vergütungsansprüche des Reisevermittlers
Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu
verlangen, sofern dies vereinbart ist. Eine solche Vereinbarung kann auch durch deutlich
sichtbaren Aushang von Preislisten in unseren Geschäftsräumen und einem entsprechenden
mündlichen oder schriftlichen Hinweis unsererseits hierauf getroffen werden kann.
8 Reiseunterlagen
8.1 Wir haben gemeinsam mit Ihnen die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des
vermittelten Reiseunternehmens, die Ihnen durch uns ausgehändigt wurden, insbesondere
Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und
sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die
Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Dabei sind Sie
verpflichtet, uns über für Sie erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder
sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommen Sie dieser Pflicht nicht
nach, so kann eine evtl. Schadensersatzverpflichtung unsererseits bezüglich eines Ihnen
hieraus entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die
Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein.
Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt vollständig, wenn die hier
bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren.
8.2 In der Regel werden Ihnen die Reiseunterlagen im Geschäftslokal unseres Reisebüros
ausgehändigt. Die Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt nur auf Ihr
ausdrückliches Verlangen und auf Ihr ausschließliches Versendungsrisiko. Unser Reisebüro
ist nicht verpflichtet, abhanden gekommene Reiseunterlagen zu ersetzen. Sollten Ihnen,
außer in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht bis spätestens einen Tag vor
Reiseantritt zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte umgehend an unser Reisebüro.
9 Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen
9.1 Bei Reklamationen oder der sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den
vermittelten Unternehmen beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Erteilung aller
Informationen und Unterlagen, die für Sie hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die
Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen. Insbesondere sind wir nicht
zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen
verpflichtet. Wenn wir es dennoch übernehmen, fristwahrende Anspruchsschreiben Ihrerseits
an das vermittelte Internehmen weiterzuleiten, haften wir für den rechzeitigen Zugang beim
Empfänger nur dann, wenn wir eine Fristversäumnis selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht haben.
9.2 Wir haben weder die Pflicht, noch ist es uns gestattet Sie bezüglich etwaiger
Ansprüche gegenüber den vermittelten Reiseunternehmens zu beraten, z.B. insbesondere über
Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige
rechtliche Bestimmungen.
10 Haftung des Reisevermittlers
10.1 Soweit wir eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit Ihnen übernommen haben, haften wir nicht für das Zustandekommen von Ihrem
Buchungswunsch entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.
10.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haften wir als
Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der
Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der
vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer
Hauptleistungen (entsprechen dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht,
soweit wir gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründen, die vorgesehenen Reiseleistungen
in eigener Verantwortung zu erbringen.
10.3 Eine etwaige eigene Haftung unsererseits aus der schuldhaften Verletzung unserer
Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
10.4 Unsere Haftung als Reisevermittler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt, soweit wir nicht unsere vertraglichen Hauptpflichten verletzen oder Ansprüche
aus Körperschäden betroffen sind.
11 Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen
11.1 Sie können als Kunde Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung unserer
Beratungs- und/oder Vermittlungsleistung nur innerhalb eines Monats geltend machen. Wir
empfehlen ausdrücklich, dies schriftlich zu tun, um Mißverständnisse weitestgehend zu
vermeiden.
11.2 Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten
Reiseleistungen (bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden der letzten), jedoch
nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem Sie von den Umständen Kenntnis erlangt haben,
die die Ansprüche gegen uns begründen.
11.3 Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den
Reiseunternehmen, welche die vermittelte Reiseleistung zu erbringen hatten oder erbracht
haben.
11.4 Sie können Ansprüche nur dann auch noch nach Ablauf der Ausschlussfrist geltend
machen, wenn Sie eine fristgemäße Geltendmachung nicht schuldhaft versäumt haben.
12 Verjährung
12.1 Ansprüche, die Sie als Kunde gegenüber uns als Reisevermittler gleich aus welchem
Rechtsgrund haben- jedoch mit Ausnahme von Ansprüche aus unerlaubter Handlung - verjähren
in einem Jahr.
12.2 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden
ist und Sie von den Umständen, die den Anspruch gegen uns begründen und von uns selbst als
Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen mußten.
12.3 Schweben zwischen Ihnen als dem Kunde und uns als Reisevermittler Verhandlungen
über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die
Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13 Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns
als Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2 Im Falle von Klagen gegen uns als Reisevermittler ist unser Gerichtsstand
ausschließlich Berlin.
13.3 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden
maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des
Reisevermittlers vereinbart.
14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten
wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.