ALLGEMEINE REISEVERMITTLUNGSBEDINGUNGEN

Sehr geehrter Kunde,
die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisebüro (Reisevermittler) zu Stande kommenden Geschäftsbesorgungsvertrages (Reisevermittlungsvertrag). Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus.

1 Vertragsschluss
1.1 Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt zwischen Ihnen und uns der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.
1.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
1.3 Für Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen.

2 Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise
2.1 Unsere vertragliche Leistungspflicht besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend Ihrem Buchungsauftrag und der hier unmittelbar zugehörigen Beratung, sowie der Abwicklung Ihrer Buchung, insbesondere der Übergabe der Reiseunterlagen, soweit Ihnen diese nicht nach den mit dem jeweils vermittelten Reiseunternehmen getroffenen Vereinbarungen direkt übermittelt werden.
2.2 Wir sind berechtigt, von Ihren Buchungsvorgaben abzuweichen, wenn wir nach den Umständen davon ausgehen dürfen, dass Sie die Abweichung billigen würden. Dies gilt nur insoweit, als es uns nicht möglich ist, Sie zuvor von der Abweichung zu unterrichten und Ihre Entscheidung zu erfragen, insbesondere wenn die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung Ihres unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährden oder unmöglich machen würde.
2.3 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haften wir im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der Information an Sie. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Wir können daher für die Richtigkeit erteilter Auskünfte gemäß § 676 BGB nicht haften, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2.4 Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.

3 Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
3.1 Wir unterrichten Sie über Einreise- und Visabestimmungen, soweit uns hierzu von Ihnen ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist.
3.2 Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere uns bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem Ihnen vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.
3.3 Im Falle einer nach den vorstehenden Bestimmungen begründeten Informationspflicht können wir ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, dass Sie und Ihre Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine persönlichen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.
3.4 Entsprechende Hinweispflichten unsererseits beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Insofern haben wir ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nachforschungspflicht. Wir können unsere Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass wir Sie auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweisen.
3.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen durch Sie und Ihre Mitreisenden.
3.6 Wir sind verpflichtet, Sie darüber zu informieren, ob die Ihnen vermittelten Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Eine weitergehende Verpflichtung bezüglich des Umfangs, des Deckungsschutzes und der Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Soweit Reiseversicherungen ausdrücklich Gegenstand der Vermittlung sind, haben wir insoweit keine Informationspflicht, als Sie sich aus Ihnen übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder aus den Versicherungsunterlagen des Versicherers über die Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten können.
3.7 Zur Beschaffung von Visa oder sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente sind wir ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages können wir ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der uns entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und - in Eilfällen - für Kosten von Botendiensten oder einschlägigen Serviceunternehmen verlangen. Wir können für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
3.8 Wir haften nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für deren rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von uns schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.

4 Vermittlung von Reiseleistungen
Für die Buchung und Durchführung der Ihnen von uns vermittelten Reiseleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des von uns jeweils benannten Leistungsträgers (Reiseveranstalter, Fluggesellschaft, Bahnunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmen, Reeder, Event-Veranstalter und Reiseversicherer), auf die wir anlässlich der Buchung gesondert hinweisen. In aller Regel finden Sie die Allgemeinen Reisebedingungen in dem Prospekt oder Katalog des Veranstalters vollständig abgedruckt. Bei Buchungen, die Sie fernmündlich, fernschriftlich oder per E-Mail vornehmen, verzichten Sie ausdrücklich auf die Möglichkeit, vom Inhalt der Allgemeinen Reisebedingungen vorab Kenntnis zu nehmen; in diesem Fall erhalten Sie diese unmittelbar vom Reiseveranstalter oder auf Verlangen vom Reisebüro übersandt. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife (zum Beispiel: Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) Flugpassage, Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn/Tarifverzeichnis (Tfv) Personenverkehr).

5 Vermittlung von Flugscheinen von Linienflugverkehrsgesellschaften
5.1 Mit den Linienfluggesellschaften sind wir auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden.
5.2 Bei der Vermittlung eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft werden wir Ihnen gegenüber ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages zwischen Ihnen und der jeweiligen Fluggesellschaft tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung haben wir sowohl Ihnen gegenüber als auch gegenüber der Fluggesellschaft vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
5.3 Uns als Reisevermittler trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der Ihnen vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung unsererseits aus einer schuldhaften Verletzung unserer Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon unberührt.
5.4 Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) Nettopreise der Fluggesellschaften und beinhalten keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft für unsere Tätigkeit als Reisevermittler. Die Entgelte für unsere Vermittlungstätigkeit und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit der Flugbuchung werden von uns separat ausgewiesen. Sie ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus den Ihnen insbesondere durch Aushang in unseren Geschäftsräumen bekannt gegebenen und vereinbarten Entgelten. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme ziehen wir die von der Fluggesellschaft hierfür geforderten Entgelte ein.
5.5 Wir sind als Reisevermittler von der Fluggesellschaft mit dem Inkasso des Flugpreises und sonstiger von der Fluggesellschaft zu fordernden Entgelte beauftragt und haften dieser gegenüber für die Zahlung. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung der Fluggesellschaft an uns ist ohne Einfluss auf den von Ihnen zu entrichtenden Preis.
5.6 Wir können Forderungen der Fluggesellschaft im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen.
5.7 Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und - soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar - unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen, die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens. Ergänzend gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

6 Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
6.1 Wir sind berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese entsprechende Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende Anzahlungen können wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des § 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen), erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
6.2 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet entsprechend den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens uns gegenüber aus dem Agenturvertrag, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise für Sie zu verauslagen. Bei Pauschalreisen ist hierfür Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB geschieht.
6.3 Die Regelung in Ziffer 6.2 gilt entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.
6.4 Wir können Ersatz der uns für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder wir solche Aufwendungen den Umständen nach für erforderlich halten durften. Unser Anspruch auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer 6.2 und 6.3 erfolgt sind.
6.5 Unserem Aufwendungsersatzanspruch können Sie keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages entgegenhalten, uns zwar weder im Wege der Zurückbehaltung noch durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, wenn wir das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung unserer eigenen Vertragspflichten verursacht oder mitverursacht haben oder Ihnen gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haften.

7 Selbstständige Vergütungsansprüche des Reisevermittlers
Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu verlangen, sofern dies vereinbart ist. Eine solche Vereinbarung kann auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in unseren Geschäftsräumen und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis unsererseits hierauf getroffen werden kann.

8 Reiseunterlagen
8.1 Wir haben gemeinsam mit Ihnen die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die Ihnen durch uns ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Dabei sind Sie verpflichtet, uns über für Sie erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so kann eine evtl. Schadensersatzverpflichtung unsererseits bezüglich eines Ihnen hieraus entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren.
8.2 In der Regel werden Ihnen die Reiseunterlagen im Geschäftslokal unseres Reisebüros ausgehändigt. Die Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt nur auf Ihr ausdrückliches Verlangen und auf Ihr ausschließliches Versendungsrisiko. Unser Reisebüro ist nicht verpflichtet, abhanden gekommene Reiseunterlagen zu ersetzen. Sollten Ihnen, außer in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht bis spätestens einen Tag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte umgehend an unser Reisebüro.

9 Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen
9.1 Bei Reklamationen oder der sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für Sie hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen. Insbesondere sind wir nicht zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen verpflichtet. Wenn wir es dennoch übernehmen, fristwahrende Anspruchsschreiben Ihrerseits an das vermittelte Internehmen weiterzuleiten, haften wir für den rechzeitigen Zugang beim Empfänger nur dann, wenn wir eine Fristversäumnis selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
9.2 Wir haben weder die Pflicht, noch ist es uns gestattet Sie bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber den vermittelten Reiseunternehmens zu beraten, z.B. insbesondere über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

10 Haftung des Reisevermittlers
10.1 Soweit wir eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen übernommen haben, haften wir nicht für das Zustandekommen von Ihrem Buchungswunsch entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.
10.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haften wir als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechen dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit wir gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründen, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
10.3 Eine etwaige eigene Haftung unsererseits aus der schuldhaften Verletzung unserer Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
10.4 Unsere Haftung als Reisevermittler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit wir nicht unsere vertraglichen Hauptpflichten verletzen oder Ansprüche aus Körperschäden betroffen sind.

11 Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen
11.1 Sie können als Kunde Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung unserer Beratungs- und/oder Vermittlungsleistung nur innerhalb eines Monats geltend machen. Wir empfehlen ausdrücklich, dies schriftlich zu tun, um Mißverständnisse weitestgehend zu vermeiden.
11.2 Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten Reiseleistungen (bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden der letzten), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem Sie von den Umständen Kenntnis erlangt haben, die die Ansprüche gegen uns begründen.
11.3 Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Reiseunternehmen, welche die vermittelte Reiseleistung zu erbringen hatten oder erbracht haben.
11.4 Sie können Ansprüche nur dann auch noch nach Ablauf der Ausschlussfrist geltend machen, wenn Sie eine fristgemäße Geltendmachung nicht schuldhaft versäumt haben.

12 Verjährung
12.1 Ansprüche, die Sie als Kunde gegenüber uns als Reisevermittler gleich aus welchem Rechtsgrund haben- jedoch mit Ausnahme von Ansprüche aus unerlaubter Handlung - verjähren in einem Jahr.
12.2 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen, die den Anspruch gegen uns begründen und von uns selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen mußten.
12.3 Schweben zwischen Ihnen als dem Kunde und uns als Reisevermittler Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13 Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2 Im Falle von Klagen gegen uns als Reisevermittler ist unser Gerichtsstand ausschließlich Berlin.
13.3 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers vereinbart.

14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.